Für

  • die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • eine personelle Änderung in der Betriebsführung
  • den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit
  • den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel

ist beim Gemeinderat ein Gesuchsformular für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen.

Einzelanlass mit Wirtetätigkeit

Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches.

Verlängerung der Öffnungszeiten

Der Gemeinderat kann den einzelnen Betrieben und bei öffentlichen Fest- und Vereinsanlässen eine Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen, sofern es die Verhältnisse erlauben. Diese Bewilligung muss ebenfalls mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte