Bewilligung Wirtetätigkeit
Für
- die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
- eine personelle Änderung in der Betriebsführung
- den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit
- den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
ist beim Gemeinderat ein Gesuchsformular für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen.
Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches.
Verlängerung der Öffnungszeiten
Der Gemeinderat kann den einzelnen Betrieben und bei öffentlichen Fest- und Vereinsanlässen eine Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen, sofern es die Verhältnisse erlauben. Diese Bewilligung muss ebenfalls mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 268 60 60 | gemeindekanzlei@leuggern.ch |