Stundungsgesuch
Bitte reichen Sie auch für die provisorischen Steuern ein schriftliches Stundungsgesuch ein, da eine Änderung im Steuerbezug die Betreibung von provisorischen Steuern zulässt.
Das Gesuch muss immer einen genauen Ratenzahlungsplan enthalten und eine Begründung, weshalb die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden können.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne unter Tel. 056 268 60 63 zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Finanzen | 056 268 60 63 | finanzen@leuggern.ch |