Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 268 60 60 | gemeindekanzlei@leuggern.ch |