Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach
Die Gemeinden sind im neuen KESR insoweit zuständig, dass sie für die Gerichte Abklärungen tätigen und Stellungnahmen verfassen und z.B. auch Gefährdensmeldungen an das Familiengericht weiterleiten.
Weitere Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau finden Sie hier.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk ZurzachHauptstrasse 62
5330 Bad Zurzach
Tel. 056 265 10 75
Fax 056 265 10 79