Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen bei weiteren Anliegen bei.

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Regionalen Zivilstandsamt Leuggern ist der Todesfall innert zwei Tage anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt via Bestattungsamt Leuggern.

Die Angehörigen von, in der Gemeinde wohnhaft gewesenen, Verstorbenen werden in jedem Fall gebeten, beim Bestattungsamt Leuggern vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden). In Absprache mit den Angehörigen werden durch das Bestattungsamt die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung). Vor der Meldung beim Bestattungsamt ist mit dem zuständigen Pfarramt der Bestattungstermin zu vereinbaren.

Kontaktaufnahme:

Bestattungsamt Leuggern
Gemeindekanzlei
Schulweg 1
5316 Leuggern
Tel. 056 268 60 60

An Feiertagen oder über die Festtage besteht ein Pikettdienst für Todesfälle. Die Einzelheiten erfahren Sie auf dem Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte