Das Parkierungsreglement der Gemeinde Leuggern ist per 1. Juli 2022 gültig.
In Folge dessen wird das Gemeindegebiet von Leuggern in zwei verschiedene Parkraumzonen eingeteilt. In der Parkraumzone 1 (Dorfzentrum Leuggern) werden die öffentlichen Parkfelder im Dorfzentrum von Leuggern bewirtschaftet. In der Parkraumzone 2 (Nachtparkieren) besteht kein ausgewiesener Bedarf an öffentlich zugänglichen Parkfeldern im Zusammenhang mit speziellen Nutzungen. Das regelmässige und dauernde Benützen des öffentlichen Grundes in der Nacht, durch parkierte Fahrzeuge, soll allerdings kostenpflichtig sein (gebührenpflichtiges Dauerparkieren über Nacht).
Die Parkplätze werden wie folgt unterteilt:
Gebührenfreies Parkieren in der Parkraumzone 1
- Alle Parkfelder in der Parkraumzone 1 (Dorfzentrum Leuggern) können - mit Ausnahme des Feuerwehrmagazins Leuggern - während den folgenden Zeiten gebührenfrei benutzt werden:
> Montag bis Samstag: 19.00 bis 07.00 Uhr
> Sonn- und Feiertage: ganzer Tag
> Parkierung beim Feuerwehrmagazin Leuggern nur von 07.00 - 19.00 Uhr (gebührenpflichtig) gestattet.
Kurzzeitparkieren – gilt ausschliesslich für Parkraumzone 1 (Dorfzentrum Leuggern)
- Parkplätze unmittelbar vor dem Gemeindehaus Leuggern / Raiffeisenbank Aare-Rhein
> max. 1 Stunde gratis
> mit Parkscheibe (um Ankunftszeit anzuzeigen)
> nach Ablauf der maximalen Parkierungsdauer von 1 Stunde (gratis) sind die Parkfelder zu verlassen
- Parkplätze beim Friedhof Leuggern / Parkplätze vor der Kreisbezirksschule Leuggern und Parkplätze (Nord und Süd) beim Feuerwehrmagazin Leuggern
> max. 1 Stunde gratis
> mit Parkuhr (Bargeld, Karte, Mobile Payment, Twint) oder App (Parkingpay, Easypark, Prestopark, Twint)
> wichtig: das Kennzeichen ist in jedem Fall bei der Parkuhr oder in der entsprechenden App zu hinterlegen, auch wenn die gratis Parkierungsdauer von bis zu 1 Stunde nicht überschritten wird
> nach Ablauf der ersten Stunde (gratis) gelten die ordentlichen Tagesparkierungsgebühren:
ab 2 – 6 Std.: Fr. 1.00 / Std.
ab 7 – 12 Std.: Fr. 1.50 / Std.
Dauerparkieren in Parkraumzone 1 (Dorfzentrum Leuggern)
- Bei folgenden Parkplätzen gilt eine Dauerparkierung:
> Parkplätze beim Friedhof Leuggern
> Parkplätze vor der Kreisbezirksschule Leuggern
> Parkplätze beim Feuerwehrmagazin Böttstein-Leuggern (Parkplätze Nord und Süd, siehe Signaltafeln / Parkierung zeitlich begrenzt von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
- Herausgabe der digitalen Parkkarte Zentrum (erhältlich unter https://www.prestopark.com/)
> auf vorgenannter Website registrieren
> "Parkbewilligung beantragen"
> auf Bestätigungs-Mail warten (Junk-Postfach überprüfen) > gemäss Instruktion im E-Mail vorgehen
- Es ist möglich, mehrere Kennzeichen auf einer Dauerparkkarte zu hinterlegen. Es darf aber jeweils nur 1 Fahrzeug gleichzeitig auf den entsprechenden Parkfeldern abgestellt werden.
- Die Gebühren sind wie folgt geregelt:
> Für AnwohnerInnen und andere Berechtigte: Fr. 40.00 / Monat
> Vorerst werden an PendlerInnen keine Dauerparkkarten herausgegeben, da zuerst Erfahrungswerte mit den Dauerparkkarten gesammelt werden müssen.
Dauerparkieren in Parkraumzone 2 (nächtliches Dauerparkieren)
- Herausgabe der digitalen Parkkarte Nachtparkieren (erhältlich unter https://www.prestopark.com/)
> auf vorgenannter Website registrieren
> "Parkbewilligung beantragen"
> auf Bestätigungs-Mail warten (Junk-Postfach überprüfen) > gemäss Insturktion im E-Mail vorgehen
- Die Gebühren sind wie folgt geregelt:
> Leichte Motorwagen sowie Anhänger für leichte Motorwagen (bis 3.5 t): Fr. 40.00 / Monat
> Schwere Motorwagen sowie Anhänger für schwere Motorwagen (ab 3.5 t): Fr. 100.00 / Monat
Hier finden Sie eine Anleitung für die Bestellung einer Dauerparkkarte.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an die Gemeindekanzlei Leuggern, Tel. 056 268 60 60 oder gemeindekanzlei@leuggern.ch, wenden.