Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzli­chen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse fest­gehalten. Das Inventuramt bestätigt den Inhalt des Dokumentes mit Unterschrift. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt, damit die Zustelladresse der Er­benvertretung geregelt werden kann.

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 268 60 60, bestellt werden.

Zugehörige Objekte

Preis

variabel

Bemerkung

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 268 60 60, bestellt werden.

Verfahren

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 268 60 60, bestellt werden.

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