Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten. Das Inventuramt bestätigt den Inhalt des Dokumentes mit Unterschrift. Das Erbenverzeichnis wird von Banken, Versicherungen und Dritten verlangt, damit die Zustelladresse der Erbenvertretung geregelt werden kann.
Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 268 60 60, bestellt werden.