Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Die Behördenorganisation im Kanton Aargau hat sich grundlegend verändert: Die Gemeinderäte sind nicht mehr in der Funktion als Vormundschaftsbehörden tätig. Neu ist das Familiengericht an den Bezirksgerichten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig und entscheidet erstinstanzlich alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle.

Die Gemeinden sind im neuen KESR insoweit zuständig, dass sie für die Gerichte Abklärungen tätigen und Stellungnahmen verfassen und z.B. auch Gefährdensmeldungen an das Familiengericht weiterleiten.

Weitere Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau finden Sie hier.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach
Hauptstrasse 62
5330 Bad Zurzach
Tel. 056 265 10 75
Fax 056 265 10 79